Über uns

Über Eckwarderhörne

Der Ort Eckwarderhörne, früher Eckwarderhörn (hörn = Ecke) genannt, liegt an der Südwestspitze der Halbinsel Butjadingen im Landkreis Wesermarsch in Niedersachsen, Deutschland. Bei Eckwarderhörne befindet sich der Übergang vom Jadebusen zur Nordsee.

Freizeit

  • Regelmäßig von März bis Oktober besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an einer geführten Wattwanderung, bei der Wissenswertes über das empfindliche Ökosystem des Nationalparks Wattenmeer vermittelt wird.
  • Von Eckwarderhörne werden Fahrten auf See angeboten. Anlaufstellen hierfür sind der Sportboothafen „Am Spieker“, der Fähranleger sowie der Badestrand mit dem 200 Meter langen Seesteg.
  • Das Sportangebot umfasst Surfen bzw. Wellenreiten, Paddeln sowie Angeln.

Quelle: WIKIPEDIA

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Über Butjadingen

Butjadingen ist eine Gemeinde im Landkreis Wesermarsch im nordwestlichen Niedersachsen. Sie liegt auf der gleichnamigen Halbinsel an der deutschen Nordseeküste, die im Südwesten an den Jadebusen, im Westen und Nordwesten an die Innenjade sowie im Osten und im Nordosten an die Weser und deren Mündung grenzt. Zugleich ist die Gemeinde Butjadingen Teil der historischen Landschaft Butjadingen, in der im Mittelalter und in der frühen Neuzeit der friesische Stamm der Butjadinger lebte. Ein konkreter Ort mit dem Namen „Butjadingen“ existiert nicht, sondern Butjadingen ist nach der Verwaltungs- und Gebietsreform 1974 aus den Gemeinden Langwarden, Burhave und Stollhamm als neue Gemeinde mit Sitz in Burhave hervorgegangen.

Kultur und Sehenswürdigkeiten

St. Laurentius-Kirche in Langwarden Siehe auch: Liste der Baudenkmale in Butjadingen Im Dorf Langwarden beherbergt die St. Laurentius-Kirche die älteste Orgel Butjadingens. Sie wurde 1650 wahrscheinlich von Hermann Kröger aus Berne in Zusammenarbeit mit Berendt Hus auf höchstem Niveau gebaut. Wenige Jahre später wurden die Pedaltürme ergänzt. Arp Schnitger baute 1704/05 die Orgel um, indem er die Mixturen und Zungenstimmen austauschte. Während Schnitgers Register später alle ersetzt wurden, ist das Werk von Kröger/Hus weitgehend original erhalten. Eine Besonderheit der bedeutenden Orgel ist die Konstruktion mit Springladen. Der damalige Turmreiter der Kirche (der heutige Kirchturm war damals noch nicht vorhanden) diente dem Mathematiker Carl Friedrich Gauß als Vermessungspunkt, und Langwarden war seit 1989 als Teil eines Vermessungsnetzes auf den 10-DM-Scheinen abgebildet.

Die Kunst Promenade erstreckt sich auf dem Weg von Burhave nach Fedderwardersiel. Bei einem vierwöchigen Bildhauersymposium unter der Leitung von Bernd Altenstein schufen sieben renommierte Künstler aus der Bundesrepublik Kunstwerke aus verschiedensten Materialien wie Holz, Stein, Metall und Marmor. Die Kunstwerke sind an der Kunst Promenade zu sehen.

Museum Nationalparkhaus Fedderwardersiel mit Freigelände Das Museum Nationalparkhaus Fedderwardersiel ist in einem denkmalgeschützten Gebäude aus dem Jahre 1846 untergebracht, das sich direkt am Fischereihafen von Fedderwardersiel befindet. Ursprünglich diente das Gebäude einmal als Steueramt des Großherzogtums Oldenburg. Seit 1994 zeigt das Museum eine abwechslungsreiche Ausstellung zu den natürlichen und kulturellen Seiten der „Butjenter Küste“. Schwerpunkte der Ausstellung bilden die Zugehörigkeit der Küste zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, das Leben im niedersächsischen Wattenmeer sowie die Entwicklung des Naturschutzgedankens.

Die Galerie am Wehlhamm in Ruhwarden zeigt zum größten Teil Malereien, Grafiken und Kunsthandwerksarbeiten norddeutscher Künstler. Die Art der Werke variiert von Originalen zu limitierten Drucken, über Unikate aus Glas, Keramik und Holz, ebenso wie Skulpturen. Neben den Ausstellungen bietet die Galerie regelmäßig Vernissagen, Lesungen, Lichtbildervorträge und Seminare an. Die Galerie gehört zu den Mitbegründern der GEZEITEN Kunst- und Kulturwochen Butjadingen, einer bereits seit 1986 stattfindenden jährlichen Veranstaltungsreihe.

Quelle: WIKIPEDIA

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Informationen

Verkehrsanbindung

  • Fährverbindungen bestehen, über die Weser von Nordenham nach Bremerhaven
  • In den Sommermonaten steht die Personen-/Fahrradfähre über den Jadebusen von Eckwarderhörne nach Wilhelmshaven zur Verfügung (Fahrplan)
  • Die Gemeinde ist über den Wesertunnel südlich von Nordenham an die A 27 angeschlossen
  • Über Varel bzw. Jaderberg gelangt man zur A 29
  • Busverbindungen bestehen im Nachbarort Eckwarden (Linie 400 - Strandläufer)*
  • Der Bürgerbus fährt wenige Meter vom Haus entfernt ab (Fahrplan)*

* mit der Gästekarten sind die Fahrten im Bürgerbus und Strandläufer kostenlos

Regeln

Hausordnung

Liebe Feriengäste! Unsere Ferienwohnungen sollen Ihnen ein zweites zu Hause sein. Sie sollen sich wohlfühlen und ausruhen können. Wir haben uns mit der Einrichtung viel Mühe gegeben und hoffen, dass Sie alles vorfinden, was Sie benötigen. Die nachstehende Hausordnung soll eine Hilfestellung für einen harmonischen Aufenthalt sein. Außerdem haben wir einige Regeln aufgeführt von denen wir hoffen, dass sie Ihr Verständnis finden.

Durch eine ordentliche Behandlung der Wohnung helfen Sie uns auch in Zukunft, Ihnen und anderen Gästen zufriedenstellende Räumlichkeiten anzubieten.

Mit der Buchung der Ferienwohnung gehen wir davon aus, dass die Hausordnung anerkannt wird.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt, viel Spaß, Entspannung und Erholung. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ralf u. Ursula Manhalter

Allgemein

Sollten Sie irgendetwas in der Einrichtung vermissen oder wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Sämtliche Dinge, die sich in der Ferienwohnung oder auf dem Balkon bzw. der Terrasse befinden, oder dazugehören, dürfen und sollen von den Gästen benutzt werden. Bitte gehen Sie mit der gesamten Einrichtung und dem Inventar sorgsam um und behandeln Sie das Mietobjekt pfleglich.

Tragen Sie bitte Sorge dafür, dass auch Ihre Mitreisenden, die Mietbedingungen einhalten.

Küche

Bitte gehen Sie pfleglich mit der Kücheneinrichtung und den technischen Geräten um.

Da eine verschmutzte Küche niemanden erfreut, stellen Sie bitte Geschirr, Töpfe und Besteck nur in sauberem und trockenem Zustand in die Schränke. Stellen Sie heiße Töpfe und andere heiße Gegenstände bitte nicht ohne Untersetzer auf die Tische oder die Arbeitsplatte. Benutzen Sie zum Schneiden immer ein Schneidebrett als Unterlage.

Hinterlassen Sie den Innenraum von Backofen und Mikrowelle bitte im sauberen Zustand.

Beschädigungen

Niemand beschädigt absichtlich Sachen, es kann jedoch jedem passieren, dass einmal etwas kaputt geht. Wir würden uns freuen, wenn Sie den entstandenen Schaden mitteilen und wir diesen, nicht erst nach Ihrer Abreise bei der Endreinigung feststellen.

Der Mieter haftet für Beschädigungen, in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

Lüften

Zur Vermeidung von Schimmelbildung bitten wir Sie die Räume ausreichend zu lüften, mindestens 1x Stoßlüftung am Tag für 5-10 min und insbesondere nach dem Duschen.

Sorgfaltspflicht

Wir bitten unsere Gäste, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitreisende und Angehörigen die Mietbedingungen einhalten. Die Eingangstür soll grundsätzlich geschlossen sein und beim Verlassen des Hauses per Schlüssel verschlossen werden. Ebenso sind auch alle Fenster bei Verlassen der Wohnung zu schließen, um mögliche Schäden durch Unwetter oder Einbruch zu vermeiden. Mit den Ressourcen Heizung, Wasser und Strom ist schonend umzugehen.

Entsorgung

Der Abfall wird nach Restmüll, Glas, Papier und Verpackungen mit dem grünen Punkt getrennt. Entsprechende Behältnisse stehen auf dem Grundstück zur Verfügung.

Mülleimer und Kosmetikeimer im Bad bitte nur mit Mülltüten benutzen und diese verschlossen in die Restmülltonne entsorgen. In die Küchenspüle, die Toiletten, die Waschbecken und Dusche dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten oder Ähnliches geworfen bzw. geschüttet werden! Vermeiden sie alles, was zu Verstopfungen der Leitungen führen kann (keine Hygieneartikel in die Toilette).

Glas entsorgen Sie bitte im Container in der Einfahrt zum Knaus-Campingplatz (kurz vor dem Leuchtfeuer rechts, der 2. Campingplatz).

Reinigung

Sollten Ihnen mal ein Missgeschick (extremer Schmutz, Flüssigkeiten auf Boden oder Arbeitsflächen usw.) passieren, bitten wir Sie dies sofort zu beseitigen. Wir bitten Sie, die Ferienwohnung bei Abreise besenrein zu hinterlassen und alles benutzte Geschirr wieder sauber in die Schränke einzuräumen.

Ruhezeiten

Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir Sie, die öffentlichen Ruhezeiten wie Mittag- (12:30 – 14:30 Uhr), Nacht- (22:00 – 7:00 Uhr) und Sonntagsruhe einzuhalten. Auch in der Ferienwohnung selbst sollte aus Rücksicht zwischen 22:00 und 7:00 Uhr Ruhe gehalten werden.

Raucher

Rauchen ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Bitte verlassen Sie zum Rauchen die Ferienwohnung. Zigarettenstummel sind im Mülleimer zu entsorgen – bitte darauf achten dass keine Glut in den Mülleimer kommt.

Einen Aschenbecher finden Sie im Wohnzimmerschrank.

Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist nach Absprache mit den Vermietern erlaubt.

Parkmöglichkeiten

Es kann direkt vor der Ferienhaus geparkt werden, weitere öffentliche Stellflächen befinden sich in unmittelbarer Nähe.

Soweit Sie den Stellplatz nutzen, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Hausrecht

Bei sofort notwendigen Reparaturen kann es unerlässlich sein, dass der Vermieter die Ferienwohnung, auch ohne Wissen des Gastes, betreten muss.

Schlüssel

Bitte geben Sie die Schlüssel nie aus der Hand. Ein Verlust der Schlüssel ist umgehend zu melden. Der Gast haftet bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

Haftung

Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Gastes/der Gäste.

An- und Abreise

Die Anreise erfolgt nach Absprache. Die Ferienwohnung steht ab 15:00 Uhr für Sie bereit. Am Abreisetag bitten wir unsere Gäste die Ferienwohnung bis spätestens 10:00 Uhr freizugeben. Bei Ihrer Abreise sollte die Ferienwohnung/das Ferienhaus wieder so aussehen, wie Sie sie vorgefunden haben.

Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

In der Ferienwohnung/im Ferienhaus ist ein kabelloser Internetanschluss (WLAN) vorhanden. Die Nutzung ist kostenlos. Die aktuell gültigen Zugangsdaten finden Sie in der Infomappe.

Die Nutzung des Internets mit Ihrem eigenen WLAN-fähigen Endgerät (Notebook, PDA, Smartphone etc.) über den WLAN-Anschluss ist für den Mieter kostenlos. Sie nutzen das Internet auf eigene Gefahr, der Vermieter schließt jede Haftung im Zusammenhang mit der Internetnutzung des Mieters aus. Für die Nutzung des Internetzugangs gilt das Telemediengesetz in der Fassung die zum Zeitpunkt der Nutzung gilt.

Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.

Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;

- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.