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Der Wohnplatz Eckwarderhörn im Amt Burhave (ab 1858 Amt Stollhamm) östlich des Jadebusens hatte am 20. Juli 1853 noch keine Einwohner. An diesem Tag schloss Preußen mit dem Großherzog Nikolaus Friedrich Peter von Oldenburg den Jade-Vertrag, mit dem die Übernahme des Schutzes für die Seeschiffe des Großherzogtums Oldenburg durch Preußen geregelt werden sollte.
Gleichzeitig trat Oldenburg zwei Gebietsteile zur Bildung des Jadegebietes an Preußen ab. Einer dieser Gebietsteile war der Wohnplatz Eckwarderhörn. Die Verwaltung des Jadegebiets wurde 1854 auf die preußische Admiralität übertragen. Am 5. November 1854 wurde eine provisorische Verwaltung eingerichtet. Zur zuständigen Oberbehörde wurde das Königlich Preußische Admiralitäts-Kommissariat in Oldenburg bestimmt. Am 14. Mai 1855 folgte die Einführung der preußischen Gesetze.
Aus dem Jadegebiet wurde am 1. April 1873 die Stadt Wilhelmshaven. Im Rahmen der Regelungen des Groß-Hamburg-Gesetzes trat die Stadt Wilhelmshaven 1937 den Wohnplatz Eckwarderhörn an die damalige Gemeinde Butjadingen im oldenburgischen Amt Wesermarsch ab.

Quelle: Wikipedia